Jetzt die Überbrückungshilfe III Plus beantragen
Für wen: Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen.
Jahresumsatz: bis zu 750 Millionen Euro.
(die Grenze entfällt für Schließungsanordnungen auf der Grundlage eines Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, Veranstaltungen- und Kulturbranchen, Hotellerie, Gastronomie, Pyrotechnikbranchen sowie Unternehmen des Großhandles und Reisebranche).
Bedingungen der Überbrückungshilfe III Plus entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III
Änderungen
- Restart-Prämie = Personalkostenhilfe für Unternehmen, die bei Wiedereröffnung ihr Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen und/oder die Beschäftigungszahl anderweitig erhöhen.
Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater oder Rechtsanwalt) beantragt werden!