Steuerhinterziehung: Zehnjährige Festsetzungsfrist bleibt

Die zehnjährige Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung bleibt. „Diese
dient dem Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen“, erläutert
die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/11604) auf eine
umfangreiche Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
(BT-Drs. 20/11288).
Außerdem erklärt die Regierung, dass Unternehmen oder Steuerberatungen
seit April 2024 direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung
die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids über das ELSTERPortal
beantragen können. „Die Umsetzung wurde erfolgreich in über
100 Kommunen pilotiert, umfassend getestet und bereits in einigen
Kommunen erfolgreich in die Praxis überführt“, führt sie aus. Darüber
hinaus seien indes „keine grundsätzlichen Änderungen im Bereich der
Gewerbesteuer“ geplant.
Keine Hoffnung auf einen reduzierten Bürokratieaufwand macht die
Bundesregierung bei der im Zuge des Wachstumschancengesetz vorgenommene
Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. Hier hatte
die Unionsfraktion nach einer Vereinfachung bei der Miteinbeziehung
von Sachkosten gefragt.
In ihrer Antwort geht die Bundesregierung ferner auf Fragen der Unionsfraktion
nach möglichen Vereinfachungen im steuerlichen Freistellungsverfahren
allgemein sowie speziell im Zusammenhang mit Lizenzgebühren
sowie im Abzugsteuerentlastungsverfahren ein. Ebenfalls Thema
ist die Einfuhrumsatzsteuer.
Die Unionsfraktion hatte ferner neben steuerlichen Aspekten auch Maßnahmen
zur Entlastung kleiner Unternehmen und Betriebe in Bezug auf
Datenschutzbestimmungen und Dokumentationspflichten, Bürokratiekosten
infolge des Lieferkettensorgfaltsgesetzes sowie der nationalen
Umsetzung von EU-Recht in Deutschland thematisiert.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.06.2024

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