Der Bundestag beschloss nach mehrjährigen Verhandlungen die Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes (GrEStG). Wirksam seit 1. Juli 2021
Wie funktioniert ein Share Deal?
Investoren konnten beim Kauf von Immobilien bislang die Grunderwerbsteuer umgehen.
Eine Personen- oder Kapitalgesellschaft hielt ein Grundstück im Betriebsvermögen. Dieses Grundstück sollte veräußert werden. Um Grunderwerbsteuer zu umgehen, wurde nicht das Grundstück veräußert, sondern nur 94,9 %der Anteile an der Gesellschaft. Die restlichen 5,1 % blieben beim bisherigen Gesellschafter.
Nach 5 Jahren konnten die Anteile auf 100% aufgestockt werden und somit wurde das Grundstück ohne Anfall von Grunderwerbsteuer übertragen.
Die neue Regelung:
Durch das neue Gesetz sollen solche Steuergestaltungen teilweise verhindert werden.
Um Steuerausfälle zu vermeiden, wird künftig:
- die 95 Prozent Grenze auf 90 Prozent gesenkt.
- Die Behaltensfristen von 5 auf 10 bzw. 15 Jahren verlängert.