Obligatorische E-Rechnung: Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Schreibens
veröffentlicht, in dem es Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz
(UStG) und die Einführung der obligatorischen elektronischen
Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab
dem 01.01.2025 geht.
Ab dem 01.01.2025 werde – begleitet von Übergangsvorschriften – bei
Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische
Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant,
ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Einen entsprechenden Entwurf
hat es eigenen Angaben zufolge am 13.06.2024 den Verbänden mit
der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt.
Hintergrund der Versendung in diesem frühen Stadium ist laut BMF die
große Bedeutung des Themas für die Wirtschaft. Eine Stellungnahme zu
dem Entwurf könne gegebenenfalls über die Verbände erfolgen. Die
endgültige Veröffentlichung des Schreibens sei für den Beginn des IV.
Quartals 2024 geplant.
In dem Entwurf behandelt das Ministerium unter anderem die aktuelle
Rechtslage und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz
(Rechnungsarten ab dem 01.01.2025, Verpflichtung zur Ausstellung von
Rechnungen, Zulässige Formate einer E-Rechnung). Sodann geht es auf
folgende besondere Fragen ein: Umfang einer E-Rechnung, Übermittlung
und Empfang von E-Rechnungen, Verträge als Rechnung, Berichtigung
sowie Juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ebenfalls angesprochen
werden die Themen E-Rechnung und Vorsteuerabzug sowie
Aufbewahrung.
Bundesfinanzministerium, PM vom 13.06.2024

Termin vereinbaren

Montag – Donnerstag
8 -12 und 13 – 17 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr