Kassensysteme: Meldepflicht greift ab 2025

Seit 2023 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen
Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Mit der Einführung der
TSE-Pflicht hatte die Finanzverwaltung auch eine Meldepflicht für entsprechende
Kassensysteme geplant. Ab dem 01.01.2025 kann nun die
Meldung von elektronischen Kassensystemen über „Mein ELSTER“ und
auch anderweitige Softwareanbieter erfolgen, die über eine ERiC
Schnittstelle verfügen. Hierüber informiert der Bund der Steuerzahler
(BdSt) Rheinland-Pfalz.
Ab 2025 müssten Betriebe ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme
dem zuständigen Finanzamt melden. Auch die spätere Außerbetriebnahme
von Kassensystemen müsse gemeldet werden. Grundsätzlich
werde es keine Formulare oder Vordrucke im pdf-Format für die Anmeldung,
Korrektur oder Abmeldung geben. Es sei stets erforderlich, die
entsprechenden Meldungen auf elektronischem Wege durchzuführen
nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung. Mit einer sechsmonatigen
Schonfrist gewähre die Finanzverwaltung die Meldung von elektronischen
Aufzeichnungssystemen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft
wurden, bis zum 31.07.2025 vorzunehmen. Ab dem 01.07.2025 angeschaffte
elektronische Aufzeichnungssysteme seien dann jedoch innerhalb
eines Monats nach Anschaffung zu melden. Dies gilt laut BdSt
ebenfalls für ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene elektronische
Aufzeichnungssysteme. Des Weiteren stelle die Finanzverwaltung
eine FAQ-Seite zur Verfügung (unter www.bundesfinanzministerium.de)

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