Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer aktuellen Untersuchung
erhebliche Defizite bei der Besteuerung von professionellen
Social-Media-Akteuren wie Influencern und Content Creator festgestellt:
Die Finanzämter verfügen oft nicht über ausreichend Daten, um deren
Einkünfte korrekt zu erfassen und zu besteuern. Dies führt zu erheblichen
finanziellen Ausfällen – jetzt soll gegengesteuert werden.
In einer Querschnittsuntersuchung an acht ausgewählten Finanzämtern
wurden die Steuerakten von 266 Influencern der Veranlagungszeiträume
2019 bis 2021 geprüft. Dabei stellte der ORH fest, dass viele Influencer
ihre steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen.
Häufig fehlen den Finanzämtern wesentliche Informationen über die genutzten
Social-Media-Plattformen und die erzielten Einnahmen. Besonders
problematisch ist dies bei Plattformen, die Zahlungen in virtuellen
Währungen oder Kryptowährungen ermöglichen, da diese schwer nachverfolgbar
sind.
Der ORH empfiehlt, dass die Steuerverwaltung alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten
ausschöpft, einschließlich Auskunftsersuchen an Social-
Media-Plattformen.
Zudem sollten die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung um Angaben
zum Internetauftritt der Influencer ergänzt werden.
Eine spezielle Online-Taskforce am Landesamt für Steuern soll die Finanzämter
unterstützen und Schulungen sowie Arbeitshilfen bereitstellen.
Influencer sollten sich bewusst sein, dass die Steuerverwaltung in Zukunft
verstärkt auf die korrekte Besteuerung ihrer Einkünfte achten
wird.
Wer seine steuerlichen Pflichten vernachlässigt, muss mit Nachforderungen
und möglichen Strafen rechnen. Der ORH betont, dass die angekündigten
Maßnahmen des Finanzministeriums zeitnah umgesetzt werden
sollten, um die bestehenden Defizite zu minimieren.
Die vollständige Untersuchung und die Empfehlungen des ORH sind im
Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs nachzulesen.
Influencer und ihre steuerlichen Berater sollten sich mit den neuen Anforderungen
vertraut machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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