Grundsteuer: Erste Musterklage in Ostdeutschland eingereicht

Mit Unterstützung der beiden Verbände Bund der Steuerzahler (BdSt)
Deutschland und Haus & Grund Deutschland ist jetzt die erste Musterklage
in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Dies meldet
der BdSt.
Der Kläger sei Eigentümer vier vermieteter Eigentumswohnungen im
sächsischen Chemnitz. Es handele sich um ein denkmalgeschütztes, gut
instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der
Marktlage in der Stadt seien dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen,
die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells
– für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern sei es auch den Bürgern in Sachsen verwehrt,
dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren
Wert der Immobilie nachzuweisen, erläutert der Steuerzahlerbund.
Doch gerade das habe der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss
zur Grundsteuer angemahnt.
„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das
Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen
Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“,
macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich. BdSt-Präsident
Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten
Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei
oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen
noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem
betroffen.“
Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände
optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Kritikpunkte
im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 11.07.2024

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