Elterngeld künftig auch für Pflegeeltern?

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin,
Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer
Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch
auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.
Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit,
nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern
und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt,
heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern
benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie
einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen
Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder
hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder
physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese
sich sicher fühlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern
ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende
gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien
oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme
eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre
Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen
könnten. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen
und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen
Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschäftigen muss.
Bundesrat, PM vom 18.10.2024

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