Doppelbesteuerungsabkommen: Bundesfinanzministerium veröffentlicht aktuelle Übersicht

Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) findet sich eine aktuelle
Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie
der Abkommensverhandlungen.
Wie die Übersicht zeigt, würden verschiedene der angeführten Abkommen
nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein, erläutert
das BMF. In geeigneten Fällen seien Steuerfestsetzungen vorläufig
durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen
in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken
wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit seien im Bescheid anzugeben
Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten
Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, sei nach den Gegebenheiten
des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu
entscheiden.
Das vollständige Schreiben des BMF mit der Übersicht steht auf den Seiten
des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei
zur Verfügung.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.01.2025, IV B 2 – S
1301/01499/004/003