Sonderzahlung bis zu 1.500,00 €
Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung von bis zu 1.500,00 € gewähren.
Achtung:
Sollten Sie Ihren Mitarbeitern die Corona-Prämie gewähren, so müssen Sie diese unbedingt noch im Dezember 2020 auszahlen.