Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen: Finale Staatenaustauschliste veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die finale Staatenaustauschliste
im Sinne des § 1 Absatz 1 des Gesetzes zum automatischen Austausch
von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) bis
zum 30.09.2024 bekannt gegeben.
Nach dem FKAustG werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen
Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz
1 FKAustG automatisch ausgetauscht.
Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten
zu den meldepflichtigen Konten für den Meldezeitraum
2023 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege
der Datenfernübertragung zum 31.07.2024 zu übermitteln.
Zu den Staaten, bei denen die Voraussetzungen für einen automatischen
Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
vorliegen, zählen die EU-Mitgliedstaaten sowie bestimmte Drittstaaten.
Die jetzt bekannt gegebene finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2024
steht auf der Internetseite des BZSt unter „www.bzst.bund.de“ zur Ansicht
und zum Abruf bereit. Für den Datenaustausch zum 30.09.2025
wird eine neue FKAustG-Staatenaustauschliste 2025 im Rahmen eines
weiteren BMF-Schreibens bekanntgegeben.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 13.06.2024

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