Wer keine Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol für sein Firmenfahrzeug
hat, braucht Winterreifen. Wie diese steuerlich behandelt werden hängt
davon ab, ob es sich um den ersten Satz Winterreifen handelt oder um
Ersatz für abgefahrene Reifen.
Der erste Satz Winterreifen für das Firmenfahrzeug gehört zu den Anschaffungskosten
des Fahrzeugs. Das bedeutet: Die Reifen werden zusammen
mit dem Firmenwagen abgeschrieben – ggf. mit dem Restwert,
wenn Auto und Reifen nicht gleichzeitig gekauft wurden.
Wer bereits Winterreifen hatte und jetzt neue Reifen braucht, weil die alten
beispielsweise nicht mehr ausreichend Profil hatten, hat bei den
Kosten für die neuen Winterreifen sofort abziehbare Betriebsausgaben.
Wichtig: Nur Reifen mit Alpine-Symbol sind erlaubt!
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen
keine M&S-Reifen (Matsch und Schnee) mehr verwendet werden. Stattdessen
sind echte Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke
und Berg) vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung –
StVO).
Der Unterschied zwischen den Reifenarten liegt in der Wintertauglichkeit:
M&S-Reifen mussten keine speziellen Tests bestehen, während
Winterreifen mit dem Alpine-Symbol strenge Qualitäts- und Leistungsstandards
erfüllen. Echte Winterreifen erkennt man an dem Alpine-Symbol
auf der Seitenwand des Reifens.
Auch die Kosten für den Reifenwechsel und das Einlagern der Sommerreifen
in einer Autowerkstatt sind Betriebsausgaben!
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