Erinnerung: Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024

Erneut hat sich die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zusammen mit anderen
berufsständischen Vertretern mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Stand der Schlussabrechnungen
der Corona-Wirtschaftshilfen ausgetauscht. Noch immer fehlt rund
ein Drittel der Schlussabrechnungen.
Das BMWK appelliert daher nochmals an alle Beteiligten, die Frist einzuhalten.
Die Frist läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut
verlängert.
Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden
Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich
weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.
WPK, Mitteilung vom 09.07.2024

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