Der Arbeitnehmer bekommt bei einem zuvor ausgeschlagenem Impfangebot keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wann bekommt der Arbeitnehmer eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG)?
- Wenn das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet nach dem IfSG.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Entschädigungsleistung nach dem IfSG auszuzahlen.
- Die Entschädigungsleistung wird von den jeweiligen Behörden der Länder dem Arbeitgeber erstattet.
Was hat sich an dem Anspruch der Quarantäneentschädigung geändert?
- Es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung für diejenigen, die ein Impfangebot ausgeschlagen haben und die Quarantäne dadurch hätte vermeiden können.
Wo können die Arbeitgeber die aktuellen Quarantänebestimmungen erfahren?
- Auf den Websites der Gesundheitsministerien der Länder.
Wenn sich Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht Impfen lassen können- haben sie einen Anspruch auf Quarantäneentschädigung?
- Ja, sie haben einen Anspruch auf Entschädigung.
- Die Beantragung ist allerdings aufwändiger, da der Arbeitgeber begründen muss warum der Arbeitnehmer nicht geimpft werden konnte.
Haben Arbeitgeber Anspruch auf Auskunft ob der Arbeitnehmer geimpft ist?
- Arbeitsrechtlich gesehen kann der AG Anspruch auf Auskunft haben.
- Voraussetzung des Anspruches ist, dass ohne Auskunft Nachteile entstehen können.
Achtung: Der Arbeitgeber bekommt keine Entschädigung wenn der Arbeitnehmer während der Quarantäne die Möglichkeit hat im Home Office zu arbeiten.