In der Zukunft werden kleine PV-Anlagen nicht mehr von der Einkommensteuer erfasst.
Ziel:
- Die Zahlen der PV Anlagen zu erhöhen.
- für eine zunehmende klimafreundliche Stromerzeugung.
Was ändert sich:
- keine umfangreiche Erklärungspflicht gegenüber den Finanzämtern bei Inbetriebnahme einer kleinen PV-Anlage.
- werden ohne bürokratischen Aufwand nicht mehr von der Einkommensteuer erfasst.
Was bleibt erhalten:
- Keine Änderungen gibt es in der umsatzsteuerlichen Beurteilung der PV-Anlagen.
- Vorsteuerabzüge bleiben erhalten.
Dies gilt für Anlagen die ab dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden.